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Wildwechsel – Unfallgefahr

Vorsicht Wild! Es gibt im Landkreis Gifhorn 60 bis 70 Stellen, wo sich die Zahl der Wildunfälle häufen. Dabei geht es um Straßen, auf denen sich pro Kilometer fünf oder mehr Wildunfälle im Jahr ereignen.
Wildwechselschild an Landstraße
Wildwechselschild an der Landstraße

Vorsicht Wild!

Es gibt im Landkreis Gifhorn 60 bis 70 Stellen, wo sich die Zahl der Wildunfälle häufen. Dabei geht es um Straßen, auf denen sich pro Kilometer fünf oder mehr Wildunfälle im Jahr ereignen. Auf der Strecke zwischen Knesebeck und Transvaal gilt aus diesem Grund seit mehreren Jahren ein dauerhaftes Tempolimit von 70 Stundenkilometern. An anderen Strecken wie der Kreisstraße zwischen Bokensdorf und Weyhausen haben Jäger Hinweise auf Wildunfälle aufgebaut, hier in Form von Warndreiecken an den Stellen, an denen sich bereits Unfälle ereignet haben.

Der Wildwechsel gehört lt. ADAC außerhalb geschlossener Ortschaften zu den Unfallursachen Nummer eins.

Tiere auf der Fahrbahn: So verhalte ich mich richtig!
Zum eigenen Schutz und aus Rücksicht auf Wildtiere sollte gerade in ländlichen Regionen und waldnahen Gebieten das Tempo gedrosselt und sehr aufmerksam gefahren werden. Als besondere Gefahrenzonen gelten Wälder, Feldwege und Landstraßen ohne Wohnbebauung. Sehen Sie ein reflektierendes Augenpaar am Straßenrand, sollten sie abbremsen, hupen und die Scheinwerfer abblenden. Denn ein geblendetes Reh oder Wildschwein erstarrt oft im Lichtschein. Und: Rehe und Wildschweine sind selten allein unterwegs. Kreuzt ein Tier die Straße, sollte man noch einen Moment abwarten, bevor man weiterfährt, denn meistens folgen noch weitere.

Polizei stellt Bescheinigung über Wildunfall aus.
Kommt es doch zu einer Kollision mit einem Tier, sollten Verkehrsteilnehmende Ruhe bewahren und die Unfallstelle sorgsam absichern. Auch wenn das angefahrene Tier flüchtig ist, sollte die Notrufnummer 110 der Polizei gewählt und der Unfall gemeldet werden. Liegt das Tier verletzt oder tot auf der Straße, sollte man Abstand halten, es nicht anfassen und auf die Polizei beziehungsweise den zuständigen Jäger oder Förster warten. Immerhin kann das Tier schwer verletzt sein, sodass es durch die Polizei oder den Förster von seinen Leiden erlöst werden muss. Außerdem stellt die Polizei oder der Revierförster dem Unfallbeteiligten eine Bescheinigung über den Wildunfall aus – die ist wichtig für die Versicherung.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de